§ 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 idF vor Nov 1997 (Nachsicht vom Befähigungsnachweis, Annahme der vollen Befähigung; keine bei Nachsichtserteilung mit Beschränkung auf Teiltätigkeit des Gewerbes)
§ 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 idF vor Nov 1997 (Nachsicht vom Befähigungsnachweis, Annahme der vollen Befähigung; keine bei Nachsichtserteilung mit Beschränkung auf Teiltätigkeit des Gewerbes)