§ 29 Abs 1 Sbg Leichen- und BestattungsG (Grabstelle, Benutzungsrecht, öffentliches Recht; Begründung mit Bescheid, kein Anspruch auf Benützungsrecht an bestimmter Grabstelle; Antrag bezüglich Grabstelle, an der Ehegatte der Antragstellerin bzw seine Erben bereits Benutzungsrecht hatten, zwischenzeitig keine Erneuerung des Benutzungsrechts; kein Vorrang der Ehegattin, Verleihung an gleichzeitig antragstellenden Sohn des in der Grabstelle Bestatteten)