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VwGH 11. 9. 1997, 97/06/0135 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 1998/1562ZfV 1998, 655

§ 57 Abs 1 Stmk GdO (Beschluss des Gemeinderates, einfache Mehrheit, soweit gesetzl nicht anderes vorgesehen; Antrag, keine Mehrheit; neuerliche Antragstellung möglich)

§ 57 Abs 4 Stmk GdO (Beschluss des Gemeinderates, Stimmengleichheit; Antrag abgelehnt; keine Hindernis für neuerliche Antragstellung)

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