§ 1 Abs 1 lit d Bau-DelegierungsV Salzburg Umgebung, LGBI 1968/98 (Übertragung bestimmter Aufgaben der Baupolizei hinsichtlich der aufgezählten Gemeinden auf die Bezirksverwaltungsbehörde; Besorgung von Maßnahmen zur Behebung von Baumängeln, Auslegung; Maßnahmen nach § 20 BauPolG, nicht jedoch nach § 16)