§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtlingsbegriff; selektive Heranziehung des Vorbringens des Asylwerbers, Verkennen der Wesentlichkeit seiner Schilderung; Iran, Verteilung von Flugblättern, Aufzeigen von Produktionsmängeln, Korruptionsvorwürfe gegen politische und religiöse Obrigkeit; „Verschulden" an Verfolgung unmaßgeblich, Einschätzung der Aktivitäten als politisch oder unpolitisch durch Asylwerber irrelevant)
VwGH 27.02.1997, 96/20/0078