§§ 51, 52 FrG (Beschwerde an und Entscheidung durch den unabhängigen Verwaltungssenat, Schubhaftbeschwerde, Prüfungsumfang; Behauptete Unzulässigkeit der Abschiebung in bestimmtes Land, Prüfung, keine; Bedachtnahme auf Aufenthaltsberechtigung nach Asylgesetz, keine)
Art 33 FIKonv („Refoulement-Verbot"; Verhinderung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, keine)