§ 13a GehG (Ersatz zu Unrecht empfangenen Leistungen; Anspruch des Dienstgebers aus öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis gegen ehemaligen Beamten, titellose Auszahlung von Geldleistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses, Unzulässigkeit des Verwaltungsweges)
§ 2 Abs 1 Oö StatutarGd-BeamtenG (Anwendbarkeit des Landesbeamtendienstrechtes)