§ 7 Abs 1 AZG (Tagesarbeitszeit, 10 Stunden; eigenes Delikt hinsichtlich der Überschreitung der Arbeitszeit durch jeden einzelnen Arbeitnehmer, kein fortgesetztes Delikt)
§ 7 Abs 1 AZG (Tagesarbeitszeit, 10 Stunden; eigenes Delikt hinsichtlich der Überschreitung der Arbeitszeit durch jeden einzelnen Arbeitnehmer, kein fortgesetztes Delikt)