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VwGH 26. 6. 1997, 97/11/0043 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 1998/1453ZfV 1998, 619

§ 7 AZG (Tagesarbeitszeit)

§ 20 AZG (vorübergehende, unaufschiebbare Maßnahmen; keine Anwendung des § 7 ; Erstattung der Anzeige nach Abs 2 nicht Voraussetzung für die Anwendung)

§ 20 Abs 2 AZG (ebenso; Anzeige der Arbeiten dem Arblnsp, ehestens bzw längstens 4 Tage nach Aufnahme)

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