§ 4 BEinstG (Begriff des Dienstnehmers; Überwiegendklausel; geringfügig Beschäftigte; wirtschaftliche Abhängigkeit; persönliche Abhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Angewiesensein des Dienstnehmers auf Entgelt zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes)
VwGH 03.06.1997, 96/08/0338