§ 1 Abs 1 AZG (Anwendungsbereich des Gesetzes; Beschäftigung von Arbeitnehmern, keine Aussage über örtlichen Geltungsbereich; Geltung für im Ausland erbrachte Arbeitsleistungen für einen im Inland ansässigen Arbeitgeber in einem engen Zusammenhang mit den im Inland erbrachten Arbeitsleistungen; ausschließlich im Ausland erbrachte Arbeitsleistung nicht erfasst)
VwGH 26.06.1997, 95/11/0409