§ 8 AVG (Parteistellung; Privatrechte als die Parteistellung begründende Rechte; unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre des Betreffenden; privatrechtliche Vereinbarung)
§ 37 AVG (Ermittlungsverfahren, Zweck, ua Gewährung des Parteiengehöres, Sanierung einer Verletzung bei Bekämpfungsmöglichkeit aller Sachverhaltsannahmen in der Berufung)