§ 66 Abs 2 AVG (Berufungsbehörde, Zurückverweisung der Angelegenheit zur neuen Entscheidung bei Unvermeidlichkeit einer mündlichen Verhandlung; Bindung der Erstbehörde an die Gründe für die Aufhebung)
§ 15 Abs 1 WRG (Bewilligungsverfahren, Einwendungen der Fischereiberechtigten; eingeschränkte Parteistellung, entscheidend für „Sache“ im Berufungsverfahren)