vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 11. 6. 1997, 97/21/0237 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/1317ZfV 1998, 547

§ 34 Abs 2 VwGG (Beschwerden, Form- oder Inhaltsmangel, Verbesserungsauftrag; keine Ausführungen über Verfahrensgegenstand)

VwGH 11.06.1997, 97/21/0237

Als Zurückziehung iSd § 34 Abs 2 VwGG gilt es auch, wenn ein erteilter Auftrag nicht vollständig, sondern nur teilw befolgt wird. Dies gilt auch dann, wenn der Bf im ergänzenden Schriftsatz zwar die Aufhebung des angef B begehrt, jedoch zum VerfGegenstand keinerlei Ausführungen macht. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben Mit dem angef B wurde ledigl die als „Einspruch“ bezeichnete Berufung gegen ein StrafErk der BH Salzburg-Umgebung als unzul zurückgewiesen. Der angef B enthält keinerlei Ausführungen in bezug auf die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes. Erklärung der Beschw als gegenstandslos.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!