§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzung gegen die unvollständige Erfüllung eines verwaltungsgerichtlichen Verbesserungsauftrages)
VwGH 13.03.1997, 97/18/0107
Nach der Rsp des VwGH (Beschluss des verstärkten Senates 21.06.1988, 87/07/0049) ist die WE in den vorigen Stand auch gegen die unvollständige Erfüllung eines verwaltungsgerichtl Verbesserungsauftrages zulässig.