§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Inhalt der Beschwerde; bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet, Beschwerdepunkt)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerdelegitimation; Mangel der Berechtigung zur Beschwerdeerhebung; Bekämpfung der Zurückweisung eines Rechtsmittels mit der Begründung, die Unterinstanz habe inhaltlich unrichtig entschieden)