§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Inhalt der Beschwerde; bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem der Beschwerdeführer verletzt zu sein behauptet; Beschwerdepunkt)
§ 41 Abs 1 VwGG (Prüfung des angefochtenen Bescheides; Umfang der Prüfung; Prüfung im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte)