§ 5 Abs 5 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, ärztliche Untersuchung, Vorführung durch Organe der Straßenaufsicht, Vermutung der Alkoholbeeinträchtigung, Geruch der Atemluft nach Alkohol)
VwGH 18.07.1997, 97/02/0278