§ 44a Abs 2 lit b StVO (vorbereitende Verkehrsmaßnahmen, Verordnungen gemäß Abs 1, Wirksamkeitszeiten, Festsetzung durch verordnungserlassende Behörde)
VwGH 18.07.1997, 96/02/0017
Im InstZug wurden dem Bf gem § 89a Abs 7 und 7a StVO der Ersatz der Kosten für die vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen Kfz vorgeschrieben.