§ 12 Abs 3 lit f AlVG (Arbeitslosigkeit; Gründe für deren Nichtvorliegen; ordentlicher Hörer einer Hochschule; Immatrikulation genügt für Status als „ordentlicher Hörer“, Inskription ist nicht erforderlich)
VwGH 18.03.1997, 96/08/0145
Die Bfin hält auch in ihrer Beschw die schon im BerufungsVerf vertretene Auffassung aufrecht, sie sei zufolge ihrer Nichtinskription im Sommersemester 1994 trotz aufrechter Immatrikulation nicht mehr als „ordentl Hörer einer Hochschule“ iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG zu werten.