§ 12 Abs 4 AlVG (Arbeitslosigkeit; Gründe für deren Nichtvorliegen; Zulassung einer Ausnahme; Parallelität von Studium und arbeitslosenversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis; bloß tageweise Beschäftigungen; „im Wesentlichen ununterbrochene“ arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen; fehlende Beschäftigung während Hauptferien)
VwGH 18.03.1997, 96/08/0150