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VwGH 28. 4. 1997, 94/10/0023 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1998/1245ZfV 1998, 532

§ 4 lit a Krnt NSchG 1986 (Bewilligungspflicht; Ausnahme, keine für eine Badesteg-Anlage, kein Altbestand)

§ 10 Abs 3 lit b Krnt NSchG 1986 (Bewilligung, Interessenabwägung; durch Flächenwidmung als „Badeplatz“ dokumentiertes öffentliches Interesse; dennoch abzuwägen mit gegenläufigen öffentlichen Interessen)

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