§ 52 Abs 2 GlSpG 1989 (Verfall von Gegenständen des Monopoleingriffes, sofern keine Einziehung nach § 54 ; Subsidiarität des Verfalls; Verfall nur im Sinne des Gesetzes auszusprechen)
§ 54 GlSpG 1989 (Einziehung solcher Gegenstände zur Verhinderung weiterer Verwaltungsübertretungen)