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VwGH 28. 4. 1997, 94/10/0148 (LANDWIRTSCHAFT)

JudikaturLANDWIRTSCHAFTZfV 1998/1230ZfV 1998, 526

§ 3 Abs 3 lit a GdPlanungsG 1990 (bauliche Anlagen im land- und forstwirtschaftlichen Grünland; kein Widerspruch zum Flächenwidmungsplan, wenn für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung erforderlich und spezifisch, nicht für Liebhaberei)

§ 11 Abs 1 GdPlanungsG 1990 (Widerspruch zum Flächenwidmungsplan ist Versagungsgrund unter anderem für naturschutzbehördliche Bewilligung)

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