§ 3 Abs 5 Stmk KAG (Bedarfsprüfungsverfahren; Bedarf nach Zahnambulatorien, Bestimmung; Wartezeiten bei niedergelassenen Ärzten, Methode)
VwGH 16.05.1997, 96/11/0342
Ein mehrfach gebrauchtes Argument der bel Beh ergibt sich aus der Zahl der von einem Zahnarzt in einem Quartal abgerechneten Krankenscheine. Die Beh geht von der Zahl der von einem Zahnbehandler mit unbestrittenermaßen unzumutbaren Wartezeiten abgerechneten Krankenscheine aus und schließt daraus, dass die Wartezeiten bei Zahnbehandlern mit gleich vielen oder mehr abgerechneten Krankenscheinen ebenfalls unzumutbar sein müssen. Dieser schematische Vergleich ist für sich nicht schlüssig. Die Zahl der Patienten bzw die Zahl der abgerechneten Krankenscheine allein sagen über die Wartezeiten nichts Verwertbares aus. Ein Arzt kann wenige Patienten und lange Wartezeiten haben, ein anderer durchaus zumutbare Wartezeiten bei einer größeren Patientenzahl. Das Verhältnis von Patientenzahl und Wartezeit wird von den unterschiedlichsten Faktoren bestimmt, unter denen sich auch subj Momente befinden, wie die Arbeitsmenge und die Arbeitsweise des einzelnen Zahnbehandlers, die von diesem selbst bestimmt werden können.