§ 79 Abs 3 KFG (Doppelwohnsitz, Hauptwohnsitz im Bundesgebiet, Mittelpunkt der Lebensinteressen in einem anderen Staat; Berechtigung zur Gebrauchnahme der ausländischen Lenkerberechtigung bei Bestätigung über das Vorliegen des Doppelwohnsitzes; regelmäßiger Besuch der Eltern, zu erwartendes Erbe im anderen Staat begründen keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen)
VwGH 16.05.1997, 96/11/0067