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VwGH 1. 7. 1997, 97/04/0022 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1998/1210ZfV 1998, 521

§ 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, mangelnde Zuverlässigkeit wegen schwerwiegender Rechtsverstöße, keine Voraussetzung einer strafrechtlichen Ahndung)

VwGH 01.07.1997, 97/04/0022

Die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 setzt nicht eine strafrechtl Ahndung der den Anlass der Entziehung bildenden Verstöße gegen Rechtsvorschriften und Schutzinteressen voraus. Die Beh hat vielmehr - wenn auch unter Bindung an erfolgte strafrechtl Verurteilungen - das Gewicht solcher Verstöße, auch wenn sie nicht verwstrafrechtl geahndet wurden, selbständig zu würdigen. Abw.

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