vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 19. 2. 1997, 96/21/0316 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/1191ZfV 1998, 517

§ 20 Abs 1 Z 1 FrG (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes; Interessenabwägung; Dauer des Aufenthaltes; Integration des Fremden und seiner Familienangehörigen)

VwGH 19.02.1997, 96/21/0316

Im Ergebnis zu Recht bekämpft der Bf jedoch die im Grunde des § 20 Abs 1 FrG vorgenommene Interessenabwägung. Die bisher getroffenen Sachverhaltsfeststellungen reichen nämlich noch nicht aus, um eine verlässliche Gewichtung der maßgebenden öff Interessen einerseits und der diesen zuwiderlaufenden privaten Interessen des Bf andererseits vorzunehmen. Das Gewicht der getroffenen öff Interessen ist im Hinblick auf die Zahl und Art der rechtskräftigen Verurteilungen des Bf keineswegs gering zu veranschlagen; zu seiner genauen Einschätzung bedarf es aber doch der Feststellung, welches Verhalten diesen Verurteilungen zugrundegelegen ist. Zum anderen geht die bel Beh erkennbar von einem lange dauernden Aufenthalt des Bf im Inland aus, ohne jedoch die Dauer des - rechtmäßigen - Aufenthaltes des Bf festzulegen. Auch hat sie es unterlassen, ausreichende Feststellungen über die Berufstätigkeit des Bf zu treffen. Während der erstinstanzl B hiezu keinerlei Feststellungen enthält, geht die bel Beh im angef B davon aus, dass der Bf immer nur kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse eingegangen sei. Demgegenüber wird bereits in der Berufung hervorgehoben, dass der Bf gemeinsam mit seiner Gattin seit einigen Jahren ein Unternehmen betreibe. Dem angef B kann nicht entnommen werden, aufgrund welcher Beweismittel die bel Beh trotz dieses Berufungsvorbringens zu der von ihr erstmals getroffenen Feststellungen gelangt und weshalb das Berufungsvorbringen als nicht glaubwürdig zu werten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!