§ 19 FrG (Aufenthaltsverbot; Schutz des Privat- und Familienlebens; Schwarzarbeit)
§ 20 Abs 1 FrG (Unzulässigkeit eines Aufenthaltsverbotes; Inlandsaufenthalt seit 2 1/2 Jahren; Gattin und eheliches Kind im Inland; beharrliches Zuwiderhandeln gegen AuslBG; Interessenabwägung)