§ 50 Abs 2 Z 2 FrG (Eingriffe in das Recht auf Achtung der Wohnung, Betreten von Räumlichkeiten, Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Betretungsrecht, Unterkunftnahme von mehr als fünf Fremden, begründeter Verdacht reicht; polizeiliche Meldung, Voraussetzung, keine)
VwGH 27.06.1997, 97/02/0069