§ 17 FrG (Ausweisung, keine Verbindung mit Rückkehrverbot; Aufhebung der Ausweisung stellt Bf nicht besser)
§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; kein subj Interesse an Feststellungsbescheid nach Abschiebung)