§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Versagungsgrund; Unterhalt, mangelnder; Sozialhilferichtsatz; Kochlehrling; freie Kost)
VwGH 19.09.1996, 95/19/1183
Der Bf hat bereits in seinem A auf Erteilung der AufenthaltsBew angegeben, neben seinem Einkommen als Kochlehrling über freie Kost zu verfügen. Erhebungen darüber, wie weit dadurch (allenfalls in Geld ausgedrückt) der Unterhaltsbedarf des Bf teilweise gedeckt wird, hat die bel Beh unterlassen. Der als Richtlinie heranzuziehende Sozialhilferichtsatz geht von einem Mindestbedarf für die Lebensführung aus, von dem die Aufwendungen für Lebensmittel einen beträchtlichen Teil ausmachen. Daher ist freie Kost (als Naturalentgelt) den zur Verfügung stehenden eigenen Mitteln hinzuzurechnen.