§ 32 Abs 1 FrG (Grenzkontrolle, Zurückweisung eines Fremden, Nichtgenügen der Pass- oder Sichtvermerkspflicht; Einreiseberechtigung, berechtigte Zweifel des Grenzkontrollorganes)
VwGH 18.07.1997, 95/02/0143
Diese Grundsätze sind auch für die Beurteilung der Frage anzuwenden, ob der Fremde einer (Pass- oder) Sichtvermerkspflicht unterliegt (vgl § 32 Abs 1 Fremdengesetz), was in Hinsicht auf den MitBet auch iZm der Frage zu beurteilen war, ob § 10 Abs 1 zweiter Satz des AufG idF Art III Z 5 FrG zur Anwendung gelangt, wonach eine Bew nach dem AufG einen gem dem FrG notwendigen Sichtvermerk ersetzt. Damit reichten „Zweifel“ an der Einreiseberechtigung, die der MitBet nicht an Ort und Stelle entkräften konnte, zur berechtigten Zurückw aus.