§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtlingseigenschaft; Furcht vor Verfolgung; Zwangsrekrutierung; „Desertion“; unterstellte politische Gesinnung)
VwGH 19.09.1996, 95/19/0077
Zwar ist alleine aus dem Vorgang der Zwangsrekrutierung für den Bf noch nichts zu gewinnen, da eine solche ihm drohende Gefahr ausschließl aus dem Geschlecht und dem Alter des Bf resultierte und deshalb nicht unter § 1 Z 1 AsylG 1991 fiele. Jedoch deutet der Bf mit seiner Flucht aus der militärischen Ausbildung und der ihm daraufhin von den Truppen des Taylor unterstellten politischen Gesinnung, näml ein Feind der Rebellen zu sein, mit hinreichender Deutlichkeit einen Sachverhalt an, der für die Glaubhaftmachung wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung iSd FlKonv in Frage kommt.