§ 80 Abs 2 BDG (Dienstwohnung; Begriff, Verwaltungspraxis irrelevant)
VwGH 28.05.1997, 97/12/0140
Die fragliche Wohnung wäre nur dann als Dienstwohnung anzusehen, wenn der Bf zur Erfüllung seiner dienstl Aufgaben in Damaskus gerade diese Wohnung beziehen musste. Eine allfällige abweichende VerwPraxis in anderen Ressorts, wie sie der Bf behauptet, ist irrelevant, weil jeder Fall für sich auf Grundlage des G zu lösen sit und allenfalls rechtswidrige En in anderen Fällen keinen Anspruch auf ein gleiches Fehlverhalten vermitteln (vgl VwSlg 10.390/A).