§ 19 Abs 1 PG (Versorgungsanspruch des früheren Ehegatten; Bemessung, keine Rechtsnachfolge des Bundes)
VwGH 28.05.1997, 97/12/0127
Für die Auffassung der Bfin, der Versorgungsgenuss sei so zu bemessen, dass der ihr tatsächl zukommende (Netto-)Betrag dem bisher geleisteten Unterhaltsbeitrag entspreche, besteht keine ges Grundlage (vgl VwSlg 12.630/A).