vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 16. 5. 1997, 94/11/0153 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1998/1100ZfV 1998, 495

§ 16 Abs 1 Z 2 TierärzteG (Tierarzt, Ordination, Kenntlichmachung durch zweckmäßige und standesgemäße äußere Bezeichnung)

§ 17 Abs 1 TierärzteG idF vor BGBl 1996/476 (Tierarzt, Werbeverbot)

§ 17 Abs 2 TierärzteG idF vor BGBl 1996/476 (ebenso; Geltung auch für die Anbringung zweck- oder standeswidriger Praxisschilder oder Verwendung zweck- oder standeswidriger Briefköpfe; verfassungskonforme Auslegung nur soweit, als nicht durch Verordnung bestimmtes Verhalten konkret erfasst; Zusatzbezeichnungen auf Briefkopf)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!