§ 23 RAO (Erteilung einer Weisung; Rechtsanwaltsanwärter; Briefpapier; Irreführung; Standesaufsicht; Bescheidcharakter)
VwGH 26.09.1996, 95/19/0656
Mit Beschluss vom 13. 1. 1994 stellte der Auschuss der Rechtsanwaltskammer fest, dass die Führung der Namen juristischer Mitarbeiter, also insbes von RAA, auf dem Briefpapier des Bf - insb im Verkehr mit dem Ausland - irreführend sei, weil damit der Eindruck erweckt werde, es handle sich um Mitarbeiter mit Berufsbefugnis (die diesen noch gar nicht zustehe), und erteilte dem Bf deshalb die Weisung, sein Briefpapier richtliniengetreu zu gestalten.