§ 23 Stmk ROG 1974 (Bauland; Flächen, die dem voraussichtlichen Baulandbedarf in der Gemeinde entsprechen und auf Grund der natürlichen Voraussetzungen nicht von Verbauung ausgeschlossen, Aufschließung vorhanden oder im Bau, keine unwirtschaftliche Kosten der Aufschließung)
§ 23 Abs 2 Stmk ROG 1974 idF vor LGBl 1995/1 (ebenso; weitere Voraussetzungen)