§ 38 Abs 3 Tir ROG 1994 (Wohngebiet, bestehende Anlagen, die mit Widmung nicht übereinstimmen, geringfügige Erweiterung, Voraussetzungen, unter anderem weder eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit noch eine gegenüber dem Widmungszeitpunkt als Wohngebiet größere Belästigung; subjektive Rechte der Nachbarn; Tischlerei)
§ 30 Abs 4 Tir BauO (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn, demonstrative Aufzählung)