§ 22 Abs 3 Stmk ROG 1974 (Gliederung des Gemeindegebietes in Bauland, Verkehrsflächen und Freiland; Differenzierung zwischen Verkehrsflächen und Grundstücken im Bauland, die Zufahrt zu Gebäuden dienen)
§ 24 Stmk ROG 1974 (Verkehrsflächen; für die Abwicklung des fließenden und ruhenden Verkehrs vorgesehene Flächen)