§ 24 Abs 1 ApG (Filialapotheke; Bewilligung für eine Ortschaft, wenn diese nicht mehr als 4 Straßenkilometer von der Stammapotheke entfernt ist; Entfernung von der Stammapotheke zum nächstgelegenen Punkt des Siedlungsgebietes der Ortschaft der Filialapotheke)
VwGH 30.06.1997, 96/10/0067