§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstl Interesse, durch Verhalten des Beamten bedingtes dienstl Spannungsverhältnis)
BerK 06.11.1997, GZ 41/14-BK/97
Ein in einer Dienststelle zwischen einem Beamten und anderen Beamten, insb seinem Vorgesetzten, bestehendes Spannungsverhältnis, das geeignet ist, das für die erfolgreiche Erfüllung der dienstl Aufgaben unbedingt erforderl Vertrauensverhältnis zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter wesentl zu beeinträchtigen und auf diese Weise auch die Aufgabenerfüllung wesentl zu behindern, stellt jedenfalls ein derartiges wichtiges dienstl Interesse dar, das eine Versetzung zu rechtfertigen vermag (VwGH 24.10.1988, 88/12/0081; BerK 09.08.1995, 16/8-BK/95).