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VfGH 16. 6. 1997, B 581/97 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/561ZfV 1998, 224

§ 18 Abs 4 AVG (Erledigungen; Bescheidqualität, keine, Mangel der Unterschrift des Genehmigenden und auch der Unterschrift des die Ausfertigung Beglaubigenden)

VfGH 16.06.1997, B 581/97

Einer Erledigung, die weder die Unterschrift des Genehmigenden noch die Unterschrift des die Ausfertigung Beglaubigenden enthält, mangelt die B-Qualität, sofern es sich nicht um den Sonderfall einer telegraph, fernschriftl, vervielfältigten oder mit automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Ausfertigung handelt (VwSlg 2454 A/1952, VfSlg 6069/1969, 10.871/1986).

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