Art 137 ff B-VG (Kompetenzen des VfGH; keine Kompetenz zur Einschaltung der ordentlichen Gerichte)
VfGH 09.06.1997, A 18/97
Soweit die Eingabe darauf abzielt, der VfGH wolle die hiefür zuständigen Gerichte einschalten, so genügt es festzustellen, dass dem VfGH eine solche Kompetenz nicht zukommt. Die Eingabe war daher zur Gänze zurückzuweisen.