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VfGH 29. 9. 1997, B 867/96 (STRAFVOLLZUG)

JudikaturSTRAFVOLLZUGZfV 1998/530ZfV 1998, 215

Art 10 Abs 1 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit, Schutzumfang)

Art 10 Abs 2 MRK (Eingriffe in die Meinungsäußerungsfreiheit, Zulässigkeit; Journalistengespräch mit Strafgefangenem)

§ 94 Abs 3 StVG (Besucher und die Strafgefangenen dürfen einander keine Gegenstände übergeben; diese Bestimmung ist nicht gegen Journalisten gerichtet)

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