§ 88 Abs 1 SPG (Beschwerden wegen Verletzungen subjektiver Rechte; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt; keine, erkennungsdienstliche Behandlung)
§ 88 Abs 2 SPG (ebenso, durch Besorgung der Sicherheitsverwaltung; Verletzung von Bestimmungen über Datenschutz; Zuständigkeit des UVS