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VfGH 2. 10. 1997, G 294/97 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1998/521ZfV 1998, 212

§ 5 Abs 1 Z 1 Oö NSchG 1995 (Bauvorhaben iSd § 24 Abs 1 Z 1 bis Oö BauO 1994 bei Ausführung im Grünland außerhalb von geschlossenen Ortschaften, Bewilligung der Naturschutzbehörde)

§ 14 Oö NSchG 1995 (Bewilligungen nach diesem Gesetz, Versagung ohne weiteres Verfahren bei Widerspruch zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Gemeinde; Beurteilung des Widerspruches ist Vollziehung des Raumordnungsrechts)

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