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VfGH 10. 10. 1997, B 1021/96,1454/96, 2256/96 (MILITÄRWESEN)

JudikaturMILITÄRWESENZfV 1998/520ZfV 1998, 212

§ 35 WehrG (Einberufung des Wehrpflichtigen zum Präsenzdienst, jeweilige militärische Interessen, Einberufungsbefehl des zuständigen Militärkommandos; kein Ermittlungsverfahren erforderlich, keine Begründungspflicht)

Art 9 MRK (Glaubens- und Gewissensfreiheit, Verletzung keine; Nichtbefreiung von der Verpflichtung zur Wehrdienstleistung)

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