§§ 2, 25 BPersVG
Personalvertretung 13.03.1995, A 1-PVAK/95
Die Ausübung der Funkt als PersV geht weit über die Vorbereitung von und die Teilnahme an formellen oder durch Mitteilung an den Dienstvorgesetzten formell abgegrenzten Veranstaltungen hinaus. Auch die formlose Ausübung der Funkt steht demnach unter dem Schutz des G. Gespräche über die Besoldungsreform, die ein PersV mit Bed führt, können daher Ausübung der Funkt eines PersV sein.